Warum Futterkranzproben so spät im Jahr?

Hallo zusammen,

Unser Imkerverein und alle anderen auch, die ich kenne, geben ihre Futterkranzproben im Spätherbst ab.

Ich müsste meine Ende Oktober im Verein abgeben.

Natürlich habe ich meine Völker bereits behandelt (gegen Varroa) und eingefüttert. Sie haben sich sortiert und ihr Mikroklima eingestellt. Und nun soll man jetzt nochmal das Nest aufreißen wegen der Futterkranzprobe :grimacing::thinking:

Wieso wird die Futterkranzprobe nicht im Frühjahr entnommen?

Warum ist es im Spätherbst üblich?

weil Du damit die längste Gültigkeitsdauer erreichst, welche bis nach der letzten Tracht des Folgejahres reicht. So kannst Du nach dieser Tracht Völker weitergeben, verkaufen oder noch spät wandern mit der noch gültigen Bescheinigung aus dem Vorjahr. Du kannst auch im Frühjahr Proben nehmen (lassen), diese sind dann aber nur wenige Monate gültig (bzw. sinnvoll einsetzbar) und nicht bis ins Folgejahr.

§ 5 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) ist die gesetzliche Grundlage dazu (wird durch Erlasse und verwaltungsvorschriften in geltendes Recht der Bundesländer umgesetzt):

Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BJNR005940972.html

Bei uns und woanders ist es eigentlich üblich die Futterkranzprobe im Frühjahr zu nehmen. Ich kann mir vorstellen dass die Entnahme jetzt mit dem vermehrten Auftreten der Amerikanischen Faulbrut im Stadtgebiet von Bremen zu tun hat und man da einfach wissen möchte was los ist.

Noch ein allgemeiner Hinweis dazu: Die Futterkranzprobe zur Prüfung auf Sporen der Amerikanischen Faulbrut kann Teil des Gesundheitszeugnisses sein – je nach regionalen Vorschriften – muss es aber nicht.

Ich kenne Regionen (z.B. Landkreise in Bayern), da ist es nicht zwingend notwendig eine Futterkranzprobe vorzulegen da kommt der Amts-Veterinär, schaut sich die Bienen einfach an und stellt das Zeugnis aus. Hier in Berlin ist es dagegen so, dass eine Futterkranzprobe (normalerweise vom Amt) genommen werden muss und Teil des Gesundheitszeugnisses ist, sprich nur wenn die Probe negativ und die Amtsveterinärin bei der Inspektion zufrieden ist kann das Gesundheitszeugnis ausgestellt werden.

Die negative Futterkranzprobe ist noch kein Gesundheitszeugnis!