– Quelle: DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Nationale Forschungsdateninfrastruktur – Ausschreibung 2019 für die Förderung von Konsortien ff., in Auszügen wiedergegeben.
Information für die Wissenschaft Nr. 37 | 6. Juni 2019
Nationale Forschungsdateninfrastruktur – Ausschreibung 2019 für die Förderung von Konsortien
Einleitung
Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) lädt mit dieser Ausschreibung zur Antragstellung für die Förderung von NFDI-Konsortien ein.
Weiterführende Informationen
– Quelle: https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/nfdi/stellungnahme_nfdi_eg.pdf
Ausgangslage
Die aktuelle Ausgangslage zum Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) in Deutschland ist geprägt von großem Enthusiasmus und Gestaltungswillen aller beteiligten Akteure.
Verzahnungen
Die anzustrebenden Verzahnungen konsortialer Vorhaben sind umfangreich und umfassen 3 relevante Dreh- und Angelpunkte. Einerseits muss ein Konsortium für seinen fachlichen oder methodischen Zuschnitt (1) eine repräsentative Verzahnung mit den entsprechenden Communities aufweisen, dazu gehört auch der Bezug zu existierenden (fachlichen) Strukturen und Verbünden sowie die nötige Offenheit für Ergänzungen und Veränderungen. Andererseits muss sich ein Konsortium (2) auch mit nationalen und internationalen (infrastrukturellen) Initiativen, Strukturen und Projekten verzahnen und gleichzeitig über existierende Strukturen hinausreichen. Innerhalb der NFDI müssen Konsortien schließlich (3) mit anderen Konsortien in Querverbindungen zusammenarbeiten und eine solche Zusammenarbeit ist bereits in der Aufbauphase zu gestalten und erstreckt sich auch auf die Verzahnung mit [weiteren] Vorhaben […]
Querverbindungen
Die Querverbindungen zwischen Konsortien werden insbesondere durch die gemeinsame Bearbeitung von Querschnittsthemen geschaffen. Hierzu zählen u.a. die während der NFDI-Konferenz identifizierten Themen Ausbildung und Training, Datenqualität und Metadaten, Standardbildung, Software und Schnittstellen, Interoperabilität und Transfer sowie Formen der Governance. Diese und andere Themen sind relevant für das Funktionieren und für den Erfolg der NFDI.
Details der Förderungen
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen.
Verbindliche Voranmeldungen für 2019 sind ebenso wie unverbindliche Absichtserklärungen für 2020 und 2021 bis spätestens zum 4. Juli 2019 per E-Mail an ndfi@dfg.de zu senden. Bitte fassen Sie verbindliche Voranmeldungen und unverbindlichen Absichtserklärungen nach dem von der DFG dazu bereitgestellten Formular ab.
Eligibility Requirements and Funding Conditions
State-funded and state-recognized higher education institutions, non-university research institutions, departmental research institutions, academies, specialist societies, scientific/learned societies or associations and publicly funded information infrastructure facilities are eligible for funding.
To be eligible for funding, the institution or facility must either be a German legal entity or one operated by a German legal entity, both of which must comply with non-profit/public-benefit requirements.
– https://www.dfg.de/formulare/nfdi100/nfdi100_en.pdf
– Coming from Open Science: Wie freies Wissen wirkt. Thanks, @wtf.