Veterinäramtlicher Umgang mit von AFB betroffenen Ständen in Berlin

Anfang Dezember kam diese Streitsache um die amtstierärztlich geforderte Abschwefelung von Völkern nach AFB-Ausbruch vermutlich hierüber in der Öffentlichkeit:

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.763618.php

Der Amtstierartz forderte die Abschwefelung aller Bienenvölker am Stand, obwohl nur zwei der ca. 10 Völker klinisch auffällig waren. Die anderen waren in der Futterkranzprobe unauffällig.

Dann machte es in den Medien die Runde, das war so um den 5.12. der Stand:

Bisher ging ich davon aus, dass in Berlin eher schonend mit den Bienen umgegangen wird und KS-Verfahren bei negativen Futterkranzproben angewendet werden. Mich verwundert es, dass Völker mit negativer AFB-Futterkranzprobe und ohne klinische Symptome auch abgeschwefelt werden müssen, wenn am gleichen Stand bei anderen Völkern AFB klinisch festgestellt wurde.

So etwas wird die Bereitschaft offen mit AFB und AFB-Verdachtsfällen umzugehen negativ beeinflussen, befürchte ich.

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Der LV Berlin und auch der IV Reinickendorf haben nun dazu klar Stellung bezogen:
https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Sinnloser-Bienentod-in-Pankow

Und auch eine Petition dazu verfasst:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-amtstieraerztlich-verordnetes-abtoeten-von-gesunden-bienenvoelkern-in-berlin

Statt der Tötung eines kompletten Stands werden in anderen Bundesländern kritische Bienenvölker mit einem Kunstschwarm (KS) von sporenbelasteten Waben samt Brut und Futter getrennt:

In Niedersachsen macht man das sogar mit erkranken Völkern erfolgreich! Man muss aber auch anmerken, dass es aufwändig ist!

Es ist traurig, dass die Behandlung mit gesunden Völkern bei AFB, so unterschiedlich gehandhabt wird. Das nun ein Richter entscheidet, der sicherlich keinen Sachverstand hat, macht die ganze Geschichte noch trauriger. Wir Berliner Imker sollten uns dieser Petition anschließen, die bereits eröffnet wurde. Ich hoffe, nicht so ohnmächtig einer Amtsverfügung gegen überzustehen wie der Imkerkollege, den ich gut kenne. Peter

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Noch ein Bericht dazu, in der ursprüngichen Meldung waren ein paar Formuierungen mit denen Robert nicht ganz einverstanden war und wo er verkürzt wiedergegebn wurde.

Bei uns im Steglitzer Verein wurde in der letzten Sitzung das berichtet:

Neue Gerichtsurteile zum Thema Faulbrut: Danach gibt es, wenn keine klinischen Zeichen für die Faulbrut vorhanden sind, keine Verpflichtung zum Abtöten der betroffenen Völker.

Hab es nur aus dem Protokoll und weiß nicht, ob das mit dem oben geschilderten Fall zu tun hat.

… ist natürlich relativ. Was zu finden ist, ist tatsächlich neuer und referenziert auch auf das angesprochene Berliner Urteil:

VG Münster, Beschluss vom 17.09.2019 - 5 L 863/19

https://openjur.de/u/2180347.html

und die Entscheidung zur Beschwerde:

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2020 - 13 B 1313/19

https://openjur.de/u/2193455.html

money quotes:

Der Begriff “seuchenkrank” wird weder im Tiergesundheitsgesetz noch in der Bienenseuchenverordnung definiert. Er ist daher in Abgrenzung zu den bloß “verdächtigen” Bienenvölkern […] dahingehend zu bestimmen, dass “seuchenkranke” Bienenvölker solche sind, bei denen die Seuche, also der Ausbruch, festgestellt worden ist.

In dem Beschluss [VG Berlin 24 L 466.18] wird die Auslegung des Begriffs “seuchenkrank” ebenfalls tragend darauf gestützt, dass die Völker eines Bienenstandes eine epidemiologische Einheit bilden.

Auf den Formularen der Untersuchungsaufträge ist zudem die Frage “voll klinisch erkrankt” jeweils mit “nein” angekreuzt.

Dass die Sammelbeprobung grundsätzlich keine geeignete Methode ist, um die an der Seuche erkrankten Bienenvölker zu identifizieren, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt, so dass darauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden kann.

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Zu diesem Fall habe ich heute eine E-Mail über openpetition.de von Melanie von Orlow vom IV Reinickendorf-Mitte bekommen.

Da die Berliner Gerichte keine Berufung zulassen wird nun eine Verfassungsbeschwerde eingereicht:

Liebe Imker und Imkerinnen,
Bienenfreunde und Naturliebhaberinnen,
Tierfreunde und Bienenliebhaberinnen,

seit 2 1/2 Jahren liegen Ihre Unterschriften für eine bessere, rechtskonforme Bienengesundheitsvorsorge beim Land Berlin - und bisher wurde nur ein Punkt umgesetzt: Ein Berlin-weites Monitoring auf die Amerikanische Faulbrut wurde gestartet.
Alles andere blieb dahingegen unbearbeitet: Kein Ausführungsgesetz und noch immer keine Transparenz bei der Bekämpfung oder fachliche Unterstützung durch Bienenseuchensachverständige.

Dem von der Abtötungsanweisung betroffenen Imker wird der Rechtsweg versperrt - trotz des bahnbrechenden Urteils aus Münster (siehe www.openpetition.de/petition/blog/kein-amtstieraerztlich-verordnetes-abtoeten-von-gesunden-bienenvoelkern-in-berlin/40) will sich kein Berliner Gericht auch nur ansatzweise mit diesem Urteil beschäftigen und so wiesen die Gerichte die Klage als unbegründet ab - schließlich seien die Bienen ja nun schon tot und es bestehe daher keine Wiederholungsgefahr.

Vor diesem Hintergrund wurde in letzter Instanz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht um endlich Rechtsgehör zu erhalten.

Diese Verfahrenskosten kann der Imker nun nicht mehr finanzieren; keine Rechtsschutzversicherung zahlt und der Anwalt hat bereits viele Leistungen des Verfahrens pro bono (also ohne Honorar) erbracht. Für seine von Amtswegen abgetöteten Völker hat der Imker bis heute keinen Cent aus der Tierseuchenkasse erhalten und wir als gemeinnütziger Verein dürfen sein Verfahren nicht finanziell unterstützen.

Daher wurde nun privat eine Crowdfunding-Kampagne gestartet und inständig bitte ich Sie/Euch um Unterstützung: www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-rechtsgehoer-fuer-imker
Bitte verteilt diesen Link unter allen, denen Bienen und Tierschutz etwas bedeuten.

Jeder Beitrag zählt - Vielen Dank für Ihre/Eure Spende!!!

Herzliche Grüße
im Namen des ganzen Vorstandes des IV Reinickendorf-Mitte e.V.
Melanie von Orlow

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